VORGEHENSWEISE IM SCHADENSFALL BEI DER CREW KRANKENVERSICHERUNG
Was ist zu tun, wenn Sie ärztliche Betreuung benötigen?
Ambulante Behandlung:
Sie können einen niedergelassenen anerkannten Arzt Ihrer Wahl aufsuchen. Vergewissern Sie sich, dass Sie das Schaden-Formular bei sich haben. Bitten Sie den Arzt das Schadenformular auszufüllen, zu stempeln und zu unterschreiben, sofern die ambulante Behandlung zu einem stationären Aufenthalt führt, beachten Sie bitte den Punkt stationäre Behandlung.
Stationäre Behandlung:
Bitte wenden Sie sich vor einer stationären Behandlung bezüglich einer Kostenzusage an die Allianz Worldwide Care (AWC). Eine Kostenzusage wird auch für speziell in der tariflichen Leistungszusage aufgeführte andere Leistungen benötigt. Bitte lesen Sie hierfür Punkt 2 der Anmerkungen der tariflichen Leistungszusage.
Wohin mit den Arztrechnungen?
Für jeden Arzt sind Sie ein sogenannter Selbstzahler. Er erwartet die Zahlung von Ihnen. Bitte zahlen Sie die Rechnung rechtzeitig. Schicken Sie die Originalrechnungen, Rezepte und Quittungen an Allianz Worldwide Care (AWC). Beachten Sie, dass Arzneimittel und Medikamente nur versichert sind, wenn diese vom Arzt verordnet wurden. Vergewissern Sie sich, dass das Schadenformular vollständig ausgefüllt ist. Der Erstattungsbetrag (abzüglich der Selbstbeteiligung) wird überwiesen oder per Scheck gezahlt.
Wo meldet man sich, wenn ein Crewmitglied schwer erkrankt?
Für Notfälle gibt es eine Allianz Worldwide Care 24 Stunden Hotline, die z. B. Zusagen für das Krankenhaus aussprechen kann. Rechnungen werden später bei Allianz Worldwide Care (AWC) eingereicht. Bitte lesen Sie hierzu auch Punkt 2 der Anmerkungen in der tariflichen Leistungszusage.


+377 97 70 12 06
+377 97 70 12 07 